| Bedingungen
für eine Unterstützung: |
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Finanzielle Notlage |
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Schweizer Bürgerrecht |
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| Mögliche
Unterstützungen: |
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Lebenskosten an Minderbemittelte |
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Arzt- und Zahnarztkosten,
Therapien (Zweitmeinung gewünscht bei grösseren
Behandlungen) |
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Ferien, resp.
Ferienlager für Familien, Alleinerziehende, Kinder und
Jugendliche aus ärmlichen Verhältnissen |
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Ausbildung, Weiterbildung und Umschulung von bedürftigen
Personen
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| Nicht
unterstützt werden Gesuche für: |
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Zweit- und Drittausbildungen, die wirtschaftlich
nicht zwingend sind |
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Aus- und Weiterbildung im Ausland |
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Besuch von privaten Schulen, wenn dies
nicht zwingend begründet ist |
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Grob selbstverschuldete Notsituationen |
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| Zu
beachten ist, dass: |
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zumutbare Elternbeiträge, Unterstützungen
von Lebenspartnern, staatliche Ausbildungsbeiträge und
Eigenleistungen der Gesuchstellenden vorgängig ausgeschöpft
werden müssen |
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die Gesamtfinanzierung
gewährleistet sein muss |
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kein Anrecht auf einen Beitrag besteht |
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| Wer
kann Gesuche einreichen? |
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Partnerorganisationen
Link:
Fachstelle für Schuldenfragen im Kanton Zürich
Link:
Caritas Zürich
Link:
Pro Infirmis Kanton Zürich |
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Öffentliche, kirchliche oder andere
Sozialdienste |
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Privatpersonen via öffentlichen, kirchlichen
oder anderen Sozialdienst |
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| Wie
ist bei einem Gesuch vorzugehen? |
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Sozialdienste reichen das ausgefüllte
Formular
ein
(nur mit absolut notwendigen Beilagen). |
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Privatpersonen reichen ihr Gesuch via öffentlichen,
kirchlichen oder anderen Sozialdienst ein. Die Gesuche enthalten:
• Eine Stellungnahme zu den finanziellen Verhältnissen
• Einen Bericht zum Inhalt des Gesuchs
• Die Benennung des genau benötigten Beitrags
• Einen Einzahlungsschein des Sozialdienstes,
da Spenden nicht direkt an Privatpersonen ausbezahlt werden
können |
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| Termine: |
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Es finden jährlich drei Sitzungen statt.
Spätester Einreichungstermin für die nächste
Sitzung:
16. Januar 2012 für die Sitzung von Mitte Februar
2012
(Die Sitzungen finden in der Regel im Januar, Ende Juni
sowie im Oktober statt. Die Einreichungstermine sind jeweils
ca. 4 Wochen vor der Sitzung.)
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