Link: Schweizerischer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK
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SPENDEN AN KRANKENPFLEGEPERSONAL IN FINANZIELLER BEDRÄNGNIS
Die Stiftung unterstützt schweizerische Institutionen und Werke, welche sich die Hilfeleistung an betagtes und in Bedrängnis geratenes Krankenpflegepersonal zum Ziele setzen. Sie gewährt überdies Stipendien, um geeigneten Personen die Absolvierung einer Ausbildung in einem Krankenpflegeberuf zu ermöglichen.
Der Sozial-Ausschuss prüft die von seinen Partnerorganisationen nach den Richtlinien der Stiftung abgeklärten Beitragsgesuche sowie durch öffentliche, kirchliche oder andere Sozialdienste sowie durch Berufsberatungsstellen eingereichte oder empfohlene Gesuche.
Bedingungen für eine Unterstützung:
finanzielle Notlage
Schweizer Bürgerrecht
Mögliche Unterstützungen:

Lebenskosten an Minderbemittelte

Arzt- und Zahnarztkosten, Therapien (Zweitmeinung gewünscht bei grösseren Behandlungen)
Ausbildung, Weiterbildung und Umschulung von bedürftigen Personen
Nicht unterstützt werden Gesuche für:
Zweit- und Drittausbildungen, die wirtschaftlich nicht zwingend sind
Aus- und Weiterbildung im Ausland
Besuch von privaten Schulen, wenn dies nicht zwingend begründet ist
Grob selbstverschuldete Notsituationen
Zu beachten ist, dass:
zumutbare Elternbeiträge, Unterstützungen von Lebenspartnern, staatliche Ausbildungsbeiträge und Eigenleistungen der Gesuchstellenden vorgängig ausgeschöpft werden müssen
die Gesamtfinanzierung gewährleistet sein muss
kein Anrecht auf einen Beitrag besteht
Wer kann Gesuche einreichen?
Partnerorganisationen
Schweizerischer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK
Fürsorgestiftung des
Schweizerischen Berufsverbandes der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK
Öffentliche, kirchliche oder andere Sozialdienste
Berufsberatungsstellen
Privatpersonen via öffentlichen, kirchlichen oder anderen Sozialdienst
Wie ist bei einem Gesuch vorzugehen?
Sozialdienste und Berufsberatungsstellen reichen das ausgefüllte Formular ein (nur mit absolut notwendigen Beilagen).
Privatpersonen reichen ihr Gesuch via öffentlichen, kirchlichen oder anderen Sozialdienst ein. Die Gesuche enthalten:
• Eine Stellungnahme zu den finanziellen Verhältnissen
• Einen Bericht zum Inhalt des Gesuchs
• Die Benennung des genau benötigten Beitrags
• Einen Einzahlungsschein des Sozialdienstes, da Spenden nicht direkt an Privatpersonen ausbezahlt werden können
Termine:
Es finden jährlich drei Sitzungen statt. Spätester Einreichungstermin für die nächste Sitzung:
16. Januar 2012 für die Sitzung von Mitte Februar 2012
(Die Sitzungen finden in der Regel im Januar, Ende Juni sowie im Oktober statt. Die Einreichungstermine sind jeweils ca. 4 Wochen vor der Sitzung.)
Moriz und Elsa von Kuffner-Stiftung    Postfach 1876    8021 Zürich    Tel 041 790 60 40    Fax 041 790 60 41    www.kuffner.ch    info@kuffner.ch