| Bedingungen
für eine Unterstützung: |
|
|
finanzielle Notlage |
|
|
Schweizer Bürgerrecht |
 |
| Mögliche
Unterstützungen: |
|
|
Lebenskosten an Minderbemittelte
|
|
|
Arzt- und Zahnarztkosten,
Therapien (Zweitmeinung gewünscht bei grösseren
Behandlungen) |
|
|
Ausbildung, Weiterbildung
und Umschulung von bedürftigen Personen |
 |
| Nicht
unterstützt werden Gesuche für: |
|
|
Zweit- und Drittausbildungen, die wirtschaftlich
nicht zwingend sind |
|
|
Aus- und Weiterbildung im Ausland |
|
Besuch von privaten Schulen, wenn dies
nicht zwingend begründet ist |
|
Grob selbstverschuldete Notsituationen |
 |
| Zu
beachten ist, dass: |
|
zumutbare Elternbeiträge, Unterstützungen
von Lebenspartnern, staatliche Ausbildungsbeiträge und
Eigenleistungen der Gesuchstellenden vorgängig ausgeschöpft
werden müssen |
|
die Gesamtfinanzierung gewährleistet
sein muss |
|
kein Anrecht auf einen Beitrag besteht |
 |
| Wer
kann Gesuche einreichen? |
|
|
Partnerorganisationen
Schweizerischer
Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner
SBK
Fürsorgestiftung des Schweizerischen Berufsverbandes
der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK |
|
|
Öffentliche,
kirchliche oder andere Sozialdienste |
|
Berufsberatungsstellen |
|
Privatpersonen
via öffentlichen, kirchlichen oder anderen Sozialdienst |
 |
| Wie
ist bei einem Gesuch vorzugehen? |
|
Sozialdienste
und Berufsberatungsstellen reichen das ausgefüllte Formular
ein (nur mit absolut notwendigen Beilagen). |
|
Privatpersonen
reichen ihr Gesuch via öffentlichen, kirchlichen oder
anderen Sozialdienst ein. Die Gesuche enthalten:
• Eine Stellungnahme zu den finanziellen Verhältnissen
• Einen Bericht zum Inhalt des Gesuchs
• Die Benennung des genau benötigten Beitrags
• Einen Einzahlungsschein des Sozialdienstes,
da Spenden nicht direkt an Privatpersonen ausbezahlt werden
können |
 |
| Termine: |
|
Es finden jährlich drei Sitzungen
statt. Spätester Einreichungstermin für die nächste
Sitzung:
16. Januar 2012 für die Sitzung von Mitte Februar
2012
(Die Sitzungen finden in der Regel im Januar, Ende Juni sowie
im Oktober statt. Die Einreichungstermine sind jeweils ca.
4 Wochen vor der Sitzung.) |