Netzwerk, Beispiel für ein unterstütztes Projekt

Dokument: Beitragsgesuch Sozialwerke (Word)
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UNTERSTÜTZUNG AN
SCHWEIZERISCHE SOZIALWERKE
Die Stiftung unterstützt privatrechtlich organisierte schweizerische, namentlich zürcherische Sozialwerke. Darunter fallen z.B. Vereine, Genossenschaften oder Stiftungen. Unterstützungen müssen im Sinne der Stiftungsurkunde und nach den Bestimmungen des Reglements des Stiftungsrates benachteiligten Menschen direkt zu Gute kommen.  Beiträge an Projekte und Sozialwerke können gewährt werden, wenn diese einem ausgewiesenen Bedürfnis entsprechen. Die Institutionen müssen ein geordnetes Rechnungswesen ausweisen und eine korrekte Verwendung der ihnen zufliessenden Mittel gewährleisten. Im Übrigen muss die Gesamtfinanzierung des in Frage stehenden Projektes – unter Einschluss des Beitrages der Stiftung – gewährleistet sein. Dachorganisationen werden nur in Bezug auf konkrete Projekte unterstützt. Soziale Institutionen können ausführlich begründete Beitragsgesuche für eine finanzielle Unterstützung an die Stiftung richten. Die einzureichenden Unterlagen sind auf dem Formular ersichtlich (PDF-Dokument) (Word-Dokument) Der Sozial-Ausschuss prüft die Beitragsgesuche von Sozialwerken nach den Richtlinien der Stiftung. Die von der Stiftung unterstützten Sozialwerke werden von einem Mitglied des Sozial-Ausschusses besucht.
Termine
 
Es finden jährlich drei Sitzungen statt. Spätester Einreichungstermin für die nächste Sitzung:
16. Januar 2012 für die Sitzung von Mitte Februar 2012
(Die Sitzungen finden in der Regel im Januar, Ende Juni sowie im Oktober statt. Die Einreichungstermine sind jeweils ca. 4 Wochen vor der Sitzung.)
Moriz und Elsa von Kuffner-Stiftung    Postfach 1876    8021 Zürich    Tel 041 790 60 40    Fax 041 790 60 41    www.kuffner.ch    info@kuffner.ch