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UNTERSTÜTZUNG AN
SCHWEIZERISCHE SOZIALWERKE
Die Stiftung unterstützt privatrechtlich organisierte
schweizerische, namentlich zürcherische Sozialwerke. Darunter
fallen z.B. Vereine, Genossenschaften oder Stiftungen. Unterstützungen
müssen im Sinne der Stiftungsurkunde und nach den Bestimmungen
des Reglements des Stiftungsrates benachteiligten Menschen direkt
zu Gute kommen.
Beiträge an Projekte und Sozialwerke können gewährt
werden, wenn diese einem ausgewiesenen Bedürfnis entsprechen.
Die Institutionen müssen ein geordnetes Rechnungswesen ausweisen
und eine korrekte Verwendung der ihnen zufliessenden Mittel gewährleisten.
Im Übrigen muss die Gesamtfinanzierung des in Frage stehenden
Projektes unter Einschluss des Beitrages der Stiftung
gewährleistet sein. Dachorganisationen werden nur in Bezug
auf konkrete Projekte unterstützt.
Soziale Institutionen können ausführlich begründete
Beitragsgesuche für eine finanzielle Unterstützung an
die Stiftung richten. Die einzureichenden Unterlagen sind auf dem
Formular ersichtlich (PDF-Dokument) (Word-Dokument)
Der Sozial-Ausschuss prüft die Beitragsgesuche von Sozialwerken
nach den Richtlinien der Stiftung. Die von der Stiftung unterstützten
Sozialwerke werden von einem Mitglied des Sozial-Ausschusses besucht.
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Es finden jährlich drei Sitzungen
statt. Spätester Einreichungstermin für die nächste
Sitzung:
16. Januar 2012 für die Sitzung von Mitte Februar
2012
(Die Sitzungen finden in der Regel im Januar, Ende Juni sowie
im Oktober statt. Die Einreichungstermine sind jeweils ca.
4 Wochen vor der Sitzung.) |
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