Voraussetzungen für eine Unterstützung- Schweizer Bürgerrecht
- Ausbildung an einer schweizerischen Institution
Ausbildungen, die unterstützt werden- Assistentin/Assistent Gesundheit und Soziales AGS (EBA)
- Fachfrau/-mann Gesundheit EFZ (FaGe)
- Dipl. Pflegefachfrau/-mann HF
- Bachelor of Science in Pflege (BScN) (Pflegefachfrau/-mann FH)
Ausbildungen, die nicht unterstützt werden- Pflegehelferin/Pflegehelfer SRK
- Medizinisch-Technische Berufe
- andere Gesundheitsberufe, die nicht unmittelbar zu einem Pflegeberuf zählen
Finanzielle Verhältnisse, die berücksichtigt werden- Einkommen (z.B. eigener Lohn, Alimente, Renten aller Art)
- Vermögen
- Effektive oder zumutbare Beiträge des/r Ehe- resp. Lebenspartners/-partnerin
- Effektive oder mögliche zumutbare Elternbeiträge (unabhängig ob Erst- oder Zweitausbildung)
- Kantonale Stipendien oder andere Stipendien der öffentlichen Hand
- Beiträge der öffentlichen Hand (z.B. Kinderbetreuungsbeiträge, Sozialhilfe)
- Unterstützungen von privater Seite (z.B. Beiträge von Stiftungen, Beiträge von Drittpersonen, etc.)
Formale Kriterien für die Einreichung eines GesuchsBitte senden Sie Ihr Gesuch mit allen Beilagen per Post (nicht express und nicht eingeschrieben) oder per E-Mail (1 PDF) ein. Verzichten Sie auf Sammelmappen, Heftungen und Einzelmäppli und senden Sie uns alles in einfacher Ausführung. Danke.
Eingabetermine
Es finden jährlich 2 - 3 Sitzungen statt.
Nächster Eingabetermin:
die Termine 2025 werden ca. im November hier aufgeschaltet.